Qualitätssichernde Maßnahmen
a. Pflegemodell
Um eine individuelle, zielorientierte und qualitativ gute Pflege zu gewährleisten, ist eine Orientierung an einem Pflegemodell erforderlich. Es ist Grundlage allen pflegerischen Handelns.
b. Pflegeprozess
Die Pflege wird Individuumsorientiert anhand des Pflegeprozessmodells, wie im GuKG § 14 vorgeschrieben, durchgeführt.
Viel mehr als die gesetzliche Vorschreibung motiviert uns aber das Wissen, dass der Pflegeprozess das Fundament ist, um individuell, den Bedürfnissen des Einzelnen angepasst, qualitätssichernd, wirtschaftlich und nachvollziehbar pflegen zu können.
c. Pflegedokumentation, -standards
Der Pflegeprozess wird schriftlich anhand eines übersichtlichen u. leicht nachvollziehbaren Dokumentationssystems (wenn gewünscht EDV) dokumentiert.
Um die Bewohner als die Menschen kennen zu lernen, zu begleiten und zu pflegen, die sie sind wird neben der Pflegeanamnese eine dynamische Biographie (diese endet nicht mit dem Eintritt in das Heim, sondern wird laufend ergänzt, solange der Bewohner im Heim verweilt) erhoben.
Über die durchgeführten Maßnahmen wird ein Durchführungsnachweis geführt.
Die Pflegeplanung wird durch Standards erleichtert u. ergänzt, welche auf pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.
d. Interdisziplinäre
Zusammenarbeit Um die Bemühungen der einzelnen Berufsgruppen bzw. Dienstleistungsbereiche im Dienste des Bewohners effektiv, effizient u. lebenswert zu gestalten, gilt es gemeinsame Ziele festzulegen, Abläufe zu koordinieren u. zu evaluieren.
e. Dienstübergabe,
Dienstbesprechungen Um, trotz durchgeführter Pflegedokumentation, eine vollständige Informationsweitergabe zu gewährleisten muss das Rapportwesen jeweils bei Wechsel der verantwortlichen Pflegepersonen auch mündlich durchgeführt werden.
Um pflegerische oder organisatorische Probleme möglichst früh zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen bzw. um innerbetriebliche Fortbildung, sowie Supervisionen durchzuführen sind regelmäßige protokollierte Dienstbesprechungen durchzuführen.
f.
Pflegevisiten Die Pflegevisiten dienen der Überprüfung der Pflegeplanung, der Feststellung der Bewohnerzufriedenheit und dem kommunikativen Austausch mit dem Bewohner und evt. seiner Angehörigen.
g. Interne u.
externe Fortbildung Die geforderte Qualifikation des Personals, die Berufszufriedenheit und die Qualität der geleisteten Arbeit im Dienste der Bewohner kann nur erhalten bzw. weiterentwickelt werden, wenn die Mitarbeiter sich ständig fortbilden.