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 Für Träger, Bauherrn und
 Planer von Pflegeeinrichtungen


erstellen wir ein umfassendes Pflegekonzept mit folgenden Punkten:

  1. Pflegeleitbild 
    Wird individuell auf die Bedürfnisse der Heimbetreiber der MitarbeiterInnen sowie nach Abklärung der Pflegeangebote auf Basis der neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen in der Pflege gestaltet.

  2. Allgemeine und spezielle Serviceleistungen 
    Erarbeiten wir, unter Miteinbeziehung aller Kriterien mit unseren Auftraggebern

  3. Heimvertrag und Heimordnung  
    Diese erstellen wir unter zu Hilfenahme der geltenden Gesetze und Landesverordnungen

  4. Pflegeangebote
    Gestalten wir unter dem Aspekt der regionalen Anforderungen

  5. Personaleinsatzplanung, Dienstform u. voraussichtliche Personalbedarfsberechnung 
    Die Personaleinsatzplanung wird unter Verwendung eines Dienstplanes durchgeführt. Der Dienstplan dient als Steuerungsinstrument des Arbeitgebers mit dem die unterschiedlichsten Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen und der MitarbeiterInnen geregelt werden. Die Personaleinsatzplanung richtet sich nach den geltenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und dem Kollektivvertrag für Sozialberufe.

  6. Personalqualifikation 
    Die Qualifikation des Pflegepersonals richtet sich selbstverständlich nach den Richtlinien der Gesetzgebung sowie der Pflegeheimverordnung u. den Qualitätskriterien des betreffenden Bundeslandes für schwerstpflegebedürftige Menschen sowie den Qualitätskriterien für die Betreuung dementer Menschen in Heimen.

  7. Dienstform u. voraussichtliche Personalbedarfsberechnung 
    Die Personalbedarfsberechnungen werden unter Rücksichtnahme der gesetzlichen Bestimmungen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt.

  8. Qualitätssichernde Maßnahmen

    a. Pflegemodell 

    Um eine individuelle, zielorientierte und qualitativ gute Pflege zu gewährleisten, ist eine Orientierung an einem Pflegemodell erforderlich. Es ist Grundlage allen pflegerischen Handelns.

    b. Pflegeprozess 

    Die Pflege wird Individuumsorientiert anhand des Pflegeprozessmodells, wie im GuKG § 14 vorgeschrieben, durchgeführt.

    Viel mehr als die gesetzliche Vorschreibung motiviert uns aber das Wissen, dass der Pflegeprozess das Fundament ist, um individuell, den Bedürfnissen des Einzelnen angepasst, qualitätssichernd, wirtschaftlich und nachvollziehbar pflegen zu können.

    c. Pflegedokumentation, -standards 

    Der Pflegeprozess wird schriftlich anhand eines übersichtlichen u. leicht nachvollziehbaren Dokumentationssystems (wenn gewünscht EDV) dokumentiert.

    Um die Bewohner als die Menschen kennen zu lernen, zu begleiten und zu pflegen, die sie sind wird neben der Pflegeanamnese eine dynamische Biographie (diese endet nicht mit dem Eintritt in das Heim, sondern wird laufend ergänzt, solange der Bewohner im Heim verweilt) erhoben.

    Über die durchgeführten Maßnahmen wird ein Durchführungsnachweis geführt.

    Die Pflegeplanung wird durch Standards erleichtert u. ergänzt, welche auf pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.

    d. Interdisziplinäre Zusammenarbeit 

    Um die Bemühungen der einzelnen Berufsgruppen bzw. Dienstleistungsbereiche im Dienste des Bewohners effektiv, effizient u. lebenswert zu gestalten, gilt es gemeinsame Ziele festzulegen, Abläufe zu koordinieren u. zu evaluieren.

    e. Dienstübergabe, Dienstbesprechungen 

    Um, trotz durchgeführter Pflegedokumentation, eine vollständige Informationsweitergabe zu gewährleisten muss das Rapportwesen jeweils bei Wechsel der verantwortlichen Pflegepersonen auch mündlich durchgeführt werden.

    Um pflegerische oder organisatorische Probleme möglichst früh zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen bzw. um innerbetriebliche Fortbildung, sowie Supervisionen durchzuführen sind regelmäßige protokollierte Dienstbesprechungen durchzuführen.

    f. Pflegevisiten 

    Die Pflegevisiten dienen der Überprüfung der Pflegeplanung, der Feststellung der Bewohnerzufriedenheit und dem kommunikativen Austausch mit dem Bewohner und evt. seiner Angehörigen.

    g. Interne u. externe Fortbildung 

    Die geforderte Qualifikation des Personals, die Berufszufriedenheit und die Qualität der geleisteten Arbeit im Dienste der Bewohner kann nur erhalten bzw. weiterentwickelt werden, wenn die Mitarbeiter sich ständig fortbilden.

 

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Stand: 22.03.2010  
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